Verordnung zur Regelung der Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und der Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Die Verordnung regelt die Gebühren für die Nutzung öffentlicher Flächen und Werbung in der Gemeinde Mühlwald.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2022

Beschreibung

Die Gemeinde Mühlwald hat Regeln aufgestellt, wann und wie viel man zahlen muss, wenn man öffentliche Flächen nutzt oder Werbung macht. Es gibt genaue Vorschriften, wie man eine Erlaubnis bekommt, wie die Gebühren berechnet werden und wann man sie zahlen muss. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit Strafen oder zusätzlichen Kosten rechnen.

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Veröffentlichungsdatum

01.01.2022

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Zuletzt aktualisiert: 02.03.2026, 17:48 Uhr

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