Für die in der Autonome Provinz Bozen gelegenen Immobilien ist die Gemeindeimmobiliensteuer GIS geschuldet. Die GIS-Verordnung und der Beschluss über die GIS-Steuersätze für 2024 können auf der Internetseite der Gemeinde Mühlwald unter www.gemeinde.muehlwald.bz.it eingesehen werden.
Die GIS muss für Gebäude und Baugründe bezahlt werden.
Die Saldozahlung der GIS ist innerhalb 16. Dezember 2024 einzuzahlen. Die Einzahlung kann sowohl in der Bank als auch in der Post oder mittels Homebanking erfolgen unter ausschließlicher Verwendung des Formulars F24.
Ende November erhalten sie die entsprechenden Briefe. Die Briefe mit dem Betrag Null bzw. unter 10,01 € werden nicht verschickt.
Sofern diese nicht stimmen sollten, muss der Betrag der Steuer aufgrund der tatsächlichen Eigentums- oder Besitzverhältnisse neu berechnet werden.
Das Steueramt der Gemeinde steht Ihnen für weitere Informationen und für die Neuberechnung der geschuldeten Steuer zur Verfügung und zwar zu folgenden Bürozeiten von Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und unter folgender Telefonnummer: 0474 / 65 31 35.