Der Bibliotheksrat ist im Auftrag des Trägers für die Organisation und kulturelle Führung der Bibliothek zuständig.
Der Bibliotheksrat hat im einzelnen folgende Aufgaben:
- aus seiner Mitte den Vorsitzenden zu wählen;
- das Jahresprogramm, den Kostenvoran-schlag und den Rechenschaftsbericht über die durchgeführten Tätigkeiten mit Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben zu erstellen, die dem Träger zur Genehmigung vorgelegt werden;
- dem Träger die Errichtung oder Auflösung von Zweigstellen und Leihstellen vorzuschlagen;
- dem Träger die Benutzungsordnung zur Genehmigung vorzuschlagen;
- die Öffnungszeiten festzulegen;
- die Richtlinien für die Auswahl von Büchern und anderen Medien festzulegen und den Ankaufsplan für Bücher und Ausstattung vorzuschlagen;
- das Tätigkeitsprogramm der Bibliothek zu erstellen und bibliotheksspezifische kulturelle Veranstaltungen anzuregen;
- im Auftrag des Trägers den Bibliotheks-betrieb allgemein zu überwachen;
- beim Träger die Beauftragung von Fachkräften oder die Anstellung von Personal, soweit es die genehmigten Finanzierungspläne erlauben, zu beantragen und die Entschädigung für die Mitarbeiter vorzuschlagen.