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Wofür ist die GIS geschuldet?
Die GIS muss für Gebäude und Baugründe bezahlt werden.
Die GIS wird für Kalenderjahre im Verhältnis zum Anteil und für die Anzahl der Monate des Jahres geschuldet, in denen das Gebäude oder der Baugrund besessen wurden. Der Besitz über mindestens 15 Tage wird als ganzer Monat gerechnet.
Wer muss die GIS bezahlen?
Die erste Rate muss innerhalb 16. Juni, die zweite Rate muss innerhalb 16. Dezember eingezahlt werden. Fällt der Stichtag auf einen Feiertag, ist die Einzahlungsfrist von rechts wegen auf den ersten darauffolgenden Werktag verlängert.
Für die Einzahlung muss das Formular F24 verwendet werden.
Freiwillige Berichtigung
Wir machen darauf aufmerksam, dass für verspätete, verminderte oder unterlassene Zahlungen ein Strafzuschlag von 30% der geschuldeten Steuer vorgesehen ist. Für Zahlungen nach dem Fälligkeitstermin hat der Steuerpflichtige die Möglichkeit der freiwilligen Steuerberichtigung mit einem geringeren Aufschlag. Diesbezüglich sind folgende Regeln zu beachten:
Zusätzlich zur Strafe ist auch der gesetzliche Zinssatz geschuldet.
Für die Berechnungen ist das Steueramt der Gemeinde behilflich.
Beschluss Nr. 4/R vom 08.02.2023 (0.32 MB) mit Verordnung (0.17 MB)
Beschuss Nr. 5/R vom 08.02.2023 (0.36 MB)
Baugründe (0.16 MB)
Ernennung der GIS-Verantwortlichen (0.28 MB)
31.12.2022